Judicial News
French commercial law
| Neues Insolvenzrecht in Frankreich - Auswirkungen auf französische Tochtergesellschaften ausländischer Muttergesellschaften |
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Französische Insolvenzverfahren zeichneten sich im internationalen Vergleich bislang durch überlange Verfahrensdauern und eine verschwindend geringe Sanierungsquote aus. Diese beträgt derzeit gerade einmal 5 % aller Sanierungsfälle, d. h. 95 % aller französischen Insolvenzen enden bislang in der Liquidation des Gemeinschuldners. Diesen Befund konnte und wollte der französische Gesetzgeber nicht mehr länger hinnehmen und verabschiedete zum 26.07.2005 ein neues Insolvenzgesetz, das im Wesentlichen zum 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Das neue Insolvenzrecht, das stärker als bislang auf Krisenbewältigung durch präventive Unternehmenssanierung setzt, verstärkt in bestimmten Bereichen die bereits heute bestehenden teilweise erheblichen Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Insolvenzrecht und insbesondere der in beiden Ländern vorherrschenden Sanierungspraxis insolvent gewordener Unternehmen. Die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf französische Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden. Es lassen sich im Wesentlichen drei Tendenzen erkennen: |
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1. Verschärfung der staatlichen Überwachung von Geschäftsleitungsorganen
Das neue Insolvenzrecht verschärft die staatliche Überwachung der Geschäftsleitungsorgane zum Zwecke einer möglichst frühzeitigen Erkennung von Unternehmenskrisen. Dies geschieht im Wesentlichen dadurch, dass die Befugnisse und Kompetenzen des französischen Abschlussprüfers sowie des Präsidenten des Handelsgerichtes im Rahmen von so genannten „Frühwarnverfahren“ (procédures d’alerte) ausgeweitet werden.
2. Präventive Krisenbewältigung vor Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens
Das neue französische Insolvenzrecht erweitert und verbessert die präventive Krisenbewältigung vor Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Neben der beratenden Unterstützung der Geschäftsleitung durch Einsetzung eines so genannten mandataire ad hoc ist hier vor allem die Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens (conciliation) unter gerichtlicher Kontrolle zu nennen, das nunmehr verstärkt Anreize für die Gläubiger zur aktiven Teilnahme an dieser Form der präventiven Krisenbewältigung enthält.
3. Gerichtliche Insolvenzverfahren
Im Rahmen der gerichtlichen Insolvenzverfahren ist nach neuem Insolvenzrecht zwischen dem präventiven Sanierungsverfahren vor Insolvenzeintritt (sauvegarde) und den bereits bislang bestehenden ordentlichen Insolvenzverfahren nach Insolvenzeintritt (redressement und liquidation judiciaires) zu unterscheiden. Kernstück des neuen Insolvenzrechtes ist dabei die procédure de sauvegarde, die als rein präventives Sanierungsverfahren vor Insolvenzeintritt zwar nur auf rein freiwilliger Basis durchgeführt werden kann, im Interesse der Geschäftsleitungsorgane sowie bestimmter Sicherungsgeber jedoch eine Reihe interessanter Privilegierungen (im Vergleich zu den ordentlichen Insolvenzverfahren) aufweist.
Die Zukunft wird zeigen, inwieweit diese vom Gesetzgeber intendierte Attraktivität des präventiven Sanierungsverfahrens ausreichen wird, damit die sauvegarde in der Praxis von den Unternehmen auch wirklich in Anspruch genommen wird. Es bleibt somit abzuwarten, ob der französische Gesetzgeber es mit dem neuen Insolvenzgesetz geschafft hat, Krisenbewältigung durch präventive Unternehmenssanierung nachhaltig in den Vordergrund der insolvenzrechtlichen Praxis zu stellen.
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