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Judicial News

French commercial law

Neues Insolvenzrecht in Frankreich - Auswirkungen auf französische Tochtergesellschaften ausländischer Muttergesellschaften
Französische Insolvenzverfahren zeichneten sich im internationalen Vergleich bislang durch überlange Verfahrensdauern und eine verschwin­dend geringe Sanierungs­quote aus. Diese beträgt derzeit gerade einmal 5 % aller Sanierungsfälle, d. h. 95 % aller französi­schen Insolvenzen enden bislang in der Liquidation des Gemeinschuldners. Diesen Befund konnte und wollte der französische Gesetzgeber nicht mehr länger hinnehmen und verab­schiedete zum 26.07.2005 ein neues Insolvenz­gesetz, das im Wesentlichen zum 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Das neue Insolvenzrecht, das stärker als bislang auf Krisenbewältigung durch präventive Unternehmenssanierung setzt, verstärkt in bestimmten Bereichen die bereits heute bestehenden teilweise erheb­lichen Unter­schiede zwischen dem deutschen und französischen Insol­venz­­recht und insbe­sondere der in beiden Ländern vorher­rschenden Sanierungs­praxis insol­vent gewordener Unter­nehmen. Die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf französische Tochter­gesellschaften deutscher Unternehmen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden. Es lassen sich im Wesentlichen drei Tenden­zen erkennen:
1. Verschärfung der staatlichen Überwachung von Geschäftsleitungsorganen

Das neue Insolvenzrecht verschärft die staatliche Überwachung der Geschäfts­leitungsorgane zum Zwecke einer möglichst frühzeitigen Erkennung von Unter­nehmens­krisen. Dies geschieht im Wesent­lichen da­durch, dass die Befugnisse und Kompe­tenzen des französischen Abschlussprüfers sowie des Präsidenten des Handelsgerichtes im Rahmen von so genannten „Früh­warn­­ver­fahren“ (procédures d’alerte) ausgewei­tet werden.

 2. Präventive Krisenbewältigung vor Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens

 Das neue französische Insolvenz­recht erweitert und verbessert die präventive Krisen­bewältigung vor Eröffnung eines gericht­lichen Insolvenz­verfahrens. Neben der beratenden Unter­stützung der Geschäfts­leitung durch Einsetzung eines so genannten mandataire ad hoc ist hier vor allem die Durch­führung eines außer­gerichtlichen Schlichtungs­verfah­rens (conciliation) unter gerichtlicher Kontrolle zu nennen, das nun­mehr verstärkt Anreize für die Gläubiger zur aktiven Teilnahme an dieser Form der präventiven Krisen­bewältigung enthält.

3. Gerichtliche Insolvenzverfahren

 Im Rahmen der gerichtlichen Insolvenz­verfahren ist nach neuem Insolvenz­recht zwischen dem präventiven Sanierungs­verfahren vor Insolvenz­eintritt (sauvegarde) und den bereits bislang bestehenden ordent­lichen Insolvenz­ver­fahren nach Insolvenz­eintritt (redres­sement und liquidation judiciaires) zu unterscheiden. Kernstück des neuen Insolvenz­rechtes ist dabei die procédure de sauvegarde, die als rein präventives Sanierungs­verfahren vor Insolvenz­eintritt zwar nur auf rein freiwilliger Basis durchgeführt werden kann, im Interesse der Geschäfts­leitungsorgane sowie bestimmter Sicherungs­geber jedoch eine Reihe interes­santer Privilegierungen (im Ver­gleich zu den ordentlichen Insolvenz­verfahren) auf­weist.

 Die Zukunft wird zeigen, inwieweit diese vom Gesetzgeber intendierte Attraktivität des präventiven Sanierungs­verfahrens ausreichen wird, damit die sauvegarde in der Praxis von den Unternehmen auch wirklich in Anspruch genommen wird. Es bleibt somit abzuwarten, ob der französische Gesetz­geber es mit dem neuen Insolvenzgesetz geschafft hat, Krisen­bewältigung durch präventive Unter­nehmenssanierung nach­haltig in den Vorder­grund der insolvenz­rechtlichen Praxis zu stellen.

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